Bordkarte

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Produktbeschreibung:

Die Bordkarte von Security Label wird aus hochwertigem Thermopapier angefertigt. Hierfür verwenden wir eine besonders starke Papierqualität, um die Druckqualität langfristig zu erhalten. Zudem enthält die Bordkarte weitere Steuer-Löcher und kann vorder- und rückseitig bedruckt werden.

 

Die Informationen einer Bordkarte
Die Bordkarte enthält Informationen, die sowohl wichtig für den betrefflichen Passagier, als auch für die Mitarbeiter des Flughafens sind. Oftmals erfolgt eine weitere Kontrolle der Bordkarte zuzüglich der Vorlage des Personalausweis vor dem Betreten des Flugzeuges.

Welche wichtigen Informationen eine Bordkarte enthält und wie sie sich zu lesen lässt, soll die nachfolgende Grafik veranschaulichen.

 

Abb. 1: Mustervorlage
Beispiel_Bordkarte

 

1, 11 Name des Passagiers
2, 12, 13 Abflug- und Ankunftsort
3 Designator: Das sind die zwei Buchstaben, die vor der Flugnummer stehen. Oftmals sind sie ein Kürzel zur Erkennung der Fluggesellschaft.
4 Flugnummer
5 Klasse: Also Economy oder Business Class
6, 14 Flugdatum
7, 15 Abflugzeit
8, 16 Flugsteignummer (Gate)
9, 17 Planmäßige Zeit zum Einsteigen
10, 18 Sitzplatznummer

 

Die Bestandteile einer Bordkarte
Die Bordkarte setzt sich aus mehreren Coupons bzw. Belegen zusammen. Hierfür zu nennen sind:

  • der Audit-Coupon,
  • der Agent-Coupon und
  • der Passanger-Reciept.

Der Audit-Coupon wird von einem der Flughafen Mitarbeiter entfernt und verbleibt bei der Fluggesellschaft. Dieser ist notwendig für die Buchhaltung der Fluggesellschaft. Ein weiterer Bestandteil ist der Agent-Coupon. Er ist der Institution zurückzuführen, von der er stammt. Der Passanger-Reciept bleibt bei dem Passagier und gilt als Beleg zu werten.

Die Bordkarte ist also ein elementarer Bestandteil für Ihren Flug. Nur mit Ihrem Erhalt sind Sie berechtigt zum Antreten Ihres Fluges. Sofern Sie in Duty-Free Shops unterwegs sind, ist es meist üblich, dass das Vorzeigen der Bordkarte zusätzlich verlangt wird.

 

Die Eintrittskarte zu Ihrem Flug
Wie es im allgemeinen Personentransfer auch üblich ist, ist auch für das Fliegen eine “Fahrkarte” notwendig. Nur durch das Vorzeigen dieser Fahrkarte ist der Passagier auch zum Antritt des Fluges berechtigt. Allerdings trägt hier die Fahrkarte den Namen “Bordkarte”.

Die Bordkarte wird dem Passagier erst beim Check-In ausgehändigt, da er bis dato nur Besitzer eines Flugtickets ist. Dazu werden die Flug- und Personendaten von einem Mitarbeiter am Schalter in den Hallen des Flughafens abgeglichen. Nach erfolgreicher Überprüfung wird dem Passagier dann die Bordkarte ausgehändigt, welche ihn zum Betreten der Abflugräumlichkeiten und des Flugzeuges berechtigt.

Für jede Flugstrecke wird jeweils eine einzige Bordkarte ausgehändigt. Für eine Flugstrecke mit einem Zwischenstopp müssen zum Beispiel mehrere Bordkarten angefertigt werden. Da die Passagiere bei einem Zwischenstopp ihr ursprüngliches Flugzeug verlassen müssen, um in ein weiteres umzusteigen. Hierfür ist ein weiterer Check-In notwendig und dafür benötigt der Passagier eine weitere Bordkarte, die ihn zum Betreten des Flugzeuges berechtigt.

 

Der Beginn des Fliegens
Seit Beginn des 20. Jahrhundert ist der Wunsch des Fliegens schon in den Köpfen der Menschen fest verankert. Aufgrund der schwachen Motorleistung der damaligen Flugzeuge war an einen Passagierflug jedoch nicht zu denken. Vorreiter hierfür war die Luftschifffahrt – Aktiengesellschaft DELAG. Mit ihrem Luftschiff namens “Grafen Zeppelin” führte sie erstmals den weltersten Passagierflug durch. Allerdings waren vorerst weitere Ausweitungen in den europäischen Raum aufgrund des ersten Weltkrieges undenkbar. Daher konnte erst nach Beendigung dieses Krieges die Fortführung des Luftverkehrs angetrieben werden.

Ein Jahr nach dem Krieg konnte der Personenluftverkehr schließlich Fahrt aufnehmen und die erste Flugstrecke erfolgte zwischen den Städten Berlin und Weimar.

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